Energieausweise sind Pflicht.

Ausstellung von Energieausweisen

Sollten Sie für Ihre Immobilien noch keinen Energieausweis haben, dann können Sie mich gerne kontaktieren. Als anerkannter und registrierter Aussteller der dena (Deutsche Energie-Agentur), kann ich Ihnen den Energieausweis ausstellen. Diesen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie als Hausbesitzer Wohngebäude vermieten, verkaufen oder verpachten.

Ausgeschlossen von der Ausweispflicht sind Baudenkmäler, Ferienhäuser, unbeheizte Gebäude sowie Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.

Wofür ist der Energieausweis gut?

Ein Energieausweis gibt Auskunft darüber, wieviel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, dies ist abhängig vom energetischen Zustand des Wohngebäudes. Für Mieter, Pächtern und Käufern von Immobilien ist der Energieausweis eine Hilfe bei der Einschätzung von Heizkosten und Warmwasserkosten.

Insbesondere für Käufer ist der Energieausweis interessant, um Einsparungspotenziale bei einer möglichen Sanierung zu erkennen. Der Energieausweis legt systematisch die energetischen Mängel eines Hauses offen und zeigt zudem Sanierungsmaßnahmen für eine Verbesserung auf.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis zeigt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre auf, somit ist dieser Ausweis zum Beispiel vom Heizverhalten der Bewohner abhängig. Dadurch wird keine Aussage getroffen, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses ist, unabhängig vom Bewohnerverhalten.

Der Bedarfsausweis beschreibt den Zustand eines Hauses und wird von einem Energieberater ausgestellt. Ich als Energieberater mache eine detaillierte Aufstellung über den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Immobilien mit Bedarfsausweis sind objektiver und ermöglichen eine bessere Vergleichbarkeit.

Kontakt

Peter Viek
Hügelstr. 27 | 46539 Dinslaken
Email: geb@viek.de
Telefon: 02064 – 82 99 111